Brandschutzbeauftragter
Der Brandschutzbeauftragte ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes. Dieser wird im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren in diversen Sonderbauten bauordnungsrechtlich gefordert, oder auch durch das Brandschutzkonzept oder die zuständige Bauaufsichtsbehörde als Auflage festgesetzt. Ohne weitere schriftlich vereinbarte Übertragung der Tätigkeit liegt dieses Aufgabenfeld daher im Verantwortungsbereich des Gebäudeeigentümers bzw. der Geschäftsführung. Durch das umfassende Themenfeld ist es oft ratsam, bei kleineren bis mittelständischen Unternehmen diese Aufgabe an einen externen Brandschutzbeauftragten zu übertragen.
Unser Leistungsumfang in diesem Bereich umfasst u.a.:
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Betriebsbegehungen zur Kontrolle des Brandschutzmanagements
- Gefährdungsbeurteilungen
- Ausarbeitung von Betriebsanweisungen
- Mitwirken und Beratung bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die den Brandschutz betreffen
- Durchführen von Brandschutzhelferschulungen
- Aktualitätsprüfung von Planunterlagen und Betriebsanweisungen
- Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen